ESG ist ein wesentlicher Bestandteil des täglichen
Handelns der Catella Real Estate AG.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (“EU-Offenlegungsverordnung”) verlangt von Finanzmarktteilnehmern, bestimmte Dokumente auf der Unternehmens-Website zu veröffentlichen. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
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Unterlagen
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

